Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
powerhandwerk, eine Marke der KETESO GmbH
für die laufenden Leistungen zur Google-Sichtbarkeit und zum Management des Google-Unternehmensprofils (Local SEO / GBP-Management)
Stand: 11.07.2026
AGB als PDF herunterladen (PH-AGB v2.3)
Präambel und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Sichtbarkeits- und Profilmanagement-Leistungen, die unter der Marke powerhandwerk angeboten werden. Vertragspartner und Rechnungssteller ist die KETESO GmbH, J.-B.-Enderle-Str. 29, 89358 Kammeltal, Amtsgericht Memmingen HRB 21608, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Keller (nachfolgend "powerhandwerk" oder "Anbieter").
"Kunde" oder "Betrieb" ist der gewerbliche oder selbstständige Vertragspartner des Anbieters.
"GBP" bezeichnet das Google-Unternehmensprofil (Google Business Profile) des Kunden.
"Leistungsschein" ist die jeweils vereinbarte Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen AGB), die das gewählte Paket, die Onboarding-Leistungen, die Liefergegenstände, die Reaktionszusagen und die Mitwirkungspflichten konkretisiert.
"AVV" ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2 zu diesen AGB) nebst der Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2a) und der Liste der Unter-Auftragsverarbeiter (Anlage 2b).
"Vollmacht/Berechtigung zur GBP-Verwaltung" (Dokument PH-VM) ist die gesonderte Berechtigung, mit der der Kunde powerhandwerk als Manager seines Google-Unternehmensprofils berechtigt; sie ist Anlage 3 zu diesen AGB.
§ 1 Geltungsbereich, B2B-Charakter, Unternehmerbestätigung
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen powerhandwerk und dem Kunden über die in § 2 beschriebenen Leistungen sowie für alle damit zusammenhängenden vorvertraglichen Schuldverhältnisse. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es handelt sich um reines Geschäft zwischen Unternehmern (B2B).
(3) Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, powerhandwerk hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn powerhandwerk in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistung statt Erfolg
(1) powerhandwerk erbringt für den Kunden laufende Dienstleistungen zur Steigerung der lokalen Online-Sichtbarkeit, insbesondere die Einrichtung, Pflege und laufende Optimierung des Google-Unternehmensprofils des Kunden sowie damit verbundene Leistungen (Local-SEO-Management). Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Paket nach § 4 und dem Leistungsschein (Anlage 1).
(2) Leistung statt Erfolg. Geschuldet sind ausschließlich die im Leistungsschein beschriebenen Tätigkeiten. powerhandwerk schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere werden nicht geschuldet und nicht zugesagt: bestimmte Platzierungen oder Rankings (z. B. in der Google-Suche, in Google Maps oder im sogenannten Local Pack), bestimmte Sichtbarkeitswerte, eine bestimmte Anzahl oder ein bestimmter Durchschnitt von Bewertungen, Nennungen in KI-Diensten (z. B. ChatGPT, Gemini, AI Overviews) oder bestimmte Umsätze, Anfragen oder Kundenkontakte des Kunden. Google und die Anbieter von KI-Diensten kontrollieren ihre Systeme und deren Ergebnisse allein; diese liegen außerhalb des Einflussbereichs von powerhandwerk und können nicht garantiert werden.
(3) Reaktions- und Bearbeitungsfristen (z. B. Antwortfristen auf eingehende Bewertungen, Fristen zur Aktualisierung von Öffnungszeiten) sind Reaktionszusagen ohne Vertragsstrafe. Eine Überschreitung begründet keinen pauschalierten Schadensersatz und keine Vertragsstrafe; die gesetzliche Haftung nach § 13 bleibt unberührt.
(4) Plattform-Vorbehalt. Ändern Google oder Anbieter von KI-Diensten ihre Funktionen, Programme, Schnittstellen oder Richtlinien, ist powerhandwerk berechtigt, einzelne Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist und das Leistungsbild im Kern erhalten bleibt. Maßgeblich für die Zumutbarkeit sind insbesondere das Interesse des Kunden an der ursprünglich vereinbarten Leistung und der Umfang der Abweichung. Der Wegfall oder die Änderung einer Plattform-Funktion, die powerhandwerk nicht zu vertreten hat, stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Minderung, Kündigung oder zu Schadensersatz, soweit der Vertragszweck im Übrigen erreichbar bleibt. Verschlechtert sich der Gesamtleistungsumfang infolge einer solchen Ersetzung nicht nur unerheblich, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu; er kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung in Textform kündigen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Kunde gibt sein Angebot durch Unterzeichnung des Auftragsformulars beziehungsweise des Leistungsscheins (in Textform, einschließlich elektronischer Form) oder durch eine ausdrückliche Auftragserklärung in Textform ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn powerhandwerk das Angebot des Kunden in Textform (z. B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
(3) Vertragsbestandteil sind diese AGB sowie der Leistungsschein (Anlage 1), die Vollmacht/Berechtigung zur GBP-Verwaltung (Anlage 3, Dokument PH-VM) und, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, der AVV (Anlage 2 nebst Anlagen 2a und 2b).
§ 4 Pakete und Preise
(1) powerhandwerk bietet die Leistungen in drei kumulativ aufgebauten Paketen an. Jedes Paket enthält die Leistungen der darunterliegenden Stufe. Der konkrete Leistungsumfang je Paket ergibt sich aus dem Leistungsschein (Anlage 1). Es gelten zwei Preisebenen: der Listenpreis und, für die ersten 25 Abo-Verträge, der Gründungspreis (Absatz 3). Die Monatspreise bei einer Laufzeit von zwölf Monaten betragen:
| Paket | Listenpreis (netto) | Gründungspreis (netto) |
|---|---|---|
| Standard | 59 EUR / Monat | 49 EUR / Monat |
| Profi | 199 EUR / Monat | 169 EUR / Monat |
| Platzhirsch | 329 EUR / Monat | 289 EUR / Monat |
(2) Keine Einmalgebühr. In keinem Paket fällt eine einmalige Gebühr (insbesondere keine Setup-Gebühr) an. Bei einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten reduziert sich der Monatspreis nach Maßgabe des § 5.
(3) Gründungskunden-Preisgarantie. Die ersten 25 Abo-Verträge unter der Marke powerhandwerk werden paketunabhängig zum Gründungspreis geschlossen; Website-Aufträge nach § 16 Absatz 2 zählen nicht auf dieses Kontingent. Der Gründungspreis gilt für die gesamte Vertragsdauer einschließlich Verlängerungen, solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Der Gründungspreis bleibt auch unberührt von Preisanpassungen nach § 7. Endet der Vertrag, endet der Anspruch auf den Gründungspreis. Ab dem 26. Abo-Vertrag gilt der Listenpreis. Das Kontingent wird nicht verlängert oder erhöht.
(4) In jedem Paket sind die einmaligen Onboarding-Leistungen gemäß Leistungsschein (Anlage 1) enthalten; sie werden zu Beginn des Vertrages erbracht und sind mit dem Monatspreis abgegolten.
(5) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Vertragsmodelle und Laufzeit-Nachlass
(1) Es bestehen ausschließlich zwei Vertragsmodelle: eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten zum Monatspreis nach § 4 und eine Laufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten mit einem festen Nachlass auf den Monatspreis von 5 EUR im Paket Standard, 20 EUR im Paket Profi und 30 EUR im Paket Platzhirsch. Bei 24 Monaten Laufzeit betragen die Monatspreise damit netto: Listenpreis Standard 54 EUR, Profi 179 EUR, Platzhirsch 299 EUR; Gründungspreis Standard 44 EUR, Profi 149 EUR, Platzhirsch 259 EUR.
(2) Keine weiteren Rabatte. Über den Laufzeit-Nachlass nach Absatz 1 hinaus werden keine Rabatte gewährt, insbesondere keine prozentualen Nachlässe und keine Vorauszahlungs-Rabatte. Eine Zahlung im Voraus bleibt möglich, begründet aber keinen Nachlass.
§ 6 Zahlung, Zahlungsverzug, Leistungspause
(1) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen.
(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Firmenlastschrift (B2B-Lastschrift). Der Kunde erteilt powerhandwerk zu diesem Zweck ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat (B2B Direct Debit) und weist seine Bank an, dieses Mandat zu bestätigen. Da beim Firmen-Lastschriftverfahren ein Erstattungsanspruch nach Belastung ausgeschlossen ist, wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt. Kann der Kunde aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere fehlendes Angebot seiner Bank) kein Firmen-Lastschriftmandat erteilen, vereinbaren die Parteien als Ersatzweg die Zahlung per Überweisung binnen sieben Tagen nach Rechnungstellung; in diesem Fall findet die verkürzte Vorabankündigungsfrist keine Anwendung. Der Kunde stellt sicher, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist; Kosten, die powerhandwerk durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde. Die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Bankverbindung von powerhandwerk werden im Lastschriftmandat angegeben.
(3) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist powerhandwerk nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstands auszusetzen (Leistungspause). Während der Leistungspause ist powerhandwerk von der Pflicht zur Erbringung der ausgesetzten Leistungen befreit. Die noch nicht erbrachten, von powerhandwerk geschuldeten Leistungen werden nach Ausgleich des Rückstands nachgeholt. Der Anspruch von powerhandwerk auf die für die Mindestlaufzeit vereinbarte Vergütung bleibt als fällige Forderung bestehen; powerhandwerk muss sich auf diese Forderung die infolge der Leistungspause ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere der Anspruch auf Verzugszinsen und auf Ersatz des Verzugsschadens, bleiben unberührt.
(4) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 7 Preisanpassung
(1) powerhandwerk ist berechtigt, die vereinbarten Listenpreise höchstens einmal pro Kalenderjahr nach Maßgabe der folgenden Absätze anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(2) Maßstab der Anpassung. Die Anpassung dient ausschließlich dem Ausgleich von Änderungen der zur Leistungserbringung erforderlichen Kosten. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Änderungen der Personalkosten, der Kosten für eingesetzte Software-, Plattform- und Lizenzleistungen sowie der Hosting- und Infrastrukturkosten (insbesondere Cloud-/AWS-Kosten). Die Anpassung darf den Umfang nicht überschreiten, der zur Wahrung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenz) erforderlich ist. Sinken die vorgenannten Kosten, ist powerhandwerk verpflichtet, die Senkung in gleicher Weise an den Kunden weiterzugeben. Eine Preisanpassung nach freiem Ermessen ist ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu deren Inkrafttreten in Textform kündigen. powerhandwerk weist den Kunden in der Ankündigung auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist hin. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als angenommen.
(4) Anpassungen aufgrund einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes gelten unmittelbar und ohne dass es einer Ankündigung oder eines Sonderkündigungsrechts nach diesem Paragraphen bedarf.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Erbringung der Leistungen setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt powerhandwerk alle hierfür erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Im Einzelnen:
a) GBP-Manager-Zugriff. Der Kunde fügt powerhandwerk als Manager seines Google-Unternehmensprofils hinzu beziehungsweise erteilt powerhandwerk die hierfür erforderliche Berechtigung. Näheres regelt die gesonderte Berechtigung/Vollmacht zur GBP-Verwaltung (Anlage 3 zu diesen AGB, Dokument PH-VM). Der Inhaber-Zugang verbleibt beim Kunden.
b) Bewertungsanfragen (Selbstversand). powerhandwerk stellt dem Kunden ein Werkzeug nebst vorbereiteten Vorlagen für Bewertungsanfragen bereit. Die Auswahl der Empfänger und der Versand der Bewertungsanfragen erfolgen ausschließlich durch den Kunden an dessen eigene Kunden. Näheres regelt § 9.
c) Echtkunden-Bestätigung. Der Kunde bestätigt für jede von ihm versandte Bewertungsanfrage, dass es sich um echte Kunden mit eigener Geschäftserfahrung handelt, dass die zur Kontaktaufnahme erforderliche Befugnis vorliegt und dass keine Vorauswahl der Empfänger nach erwarteter Zufriedenheit erfolgt (kein Review-Gating).
d) Bildmaterial und Inhalte. Der Kunde liefert das für Foto-Veröffentlichungen erforderliche Bildmaterial. Stellt der Kunde kein Material bereit, ist powerhandwerk berechtigt, ersatzweise Profil-Grafiken zu verwenden.
e) Website-Inhalte und -Zugänge. In den Paketen Profi und Platzhirsch stellt der Kunde für den monatlichen Technik-Prüflauf und die Behebung der dabei gefundenen Fehler den erforderlichen Zugriff auf seine bestehende Website bereit. Gewährt der Kunde keinen Zugriff, tritt nach Maßgabe des Leistungsscheins an die Stelle der Behebung ein dokumentierter Prüfbericht mit Behebungsanleitung für den Kunden beziehungsweise dessen Website-Dienstleister. Verfügt der Kunde über keine eigene Website, entfällt der Technik-Prüflauf; an seine Stelle tritt nach Maßgabe des Leistungsscheins ein zusätzlicher Google-Beitrag pro Monat. Im Paket Platzhirsch stellt der Kunde ferner für die quartalsweise Erstellung von Leistungs- oder Stadtteil-Unterseiten den erforderlichen Zugriff auf seine bestehende Website sowie die dafür nötigen Inhalte und Freigaben bereit; gewährt der Kunde keinen Zugriff, tritt nach Maßgabe des Leistungsscheins an die Stelle der Unterseite ein zusätzlicher Google-Beitrag pro Monat. Bei Beauftragung einer Website nach § 16 Absatz 2 stellt der Kunde die für Erstellung und Abnahme erforderlichen Inhalte, Freigaben und Zugänge bereit.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass er zur Erteilung der Zugänge berechtigt ist und dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Der Kunde stellt powerhandwerk insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich die Leistungs- und Reaktionsfristen von powerhandwerk angemessen. powerhandwerk haftet nicht für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen.
§ 9 Bewertungsanfragen, Mitwirkungs- und Verantwortungsklausel
(1) powerhandwerk stellt dem Kunden ausschließlich ein Werkzeug nebst vorbereiteten Vorlagen für Bewertungsanfragen sowie auf Wunsch Erinnerungen zur Verfügung. Die Empfängerauswahl und der Versand der Bewertungsanfragen erfolgen allein durch den Kunden an dessen eigene Kunden.
(2) Der Kunde ist hinsichtlich der Kontaktaufnahme und der Verarbeitung der Empfängerdaten datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich allein verantwortlich. Er ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Kunde bestätigt, dass die zur Kontaktaufnahme erforderliche Befugnis nach § 7 UWG (insbesondere eine Einwilligung im Sinne des § 7 Absatz 2 UWG beziehungsweise Art. 6 Absatz 1 lit. a DSGVO oder die Voraussetzungen des § 7 Absatz 3 UWG) vorliegt, dass es sich um echte Kunden mit eigener Erfahrung handelt und dass keine Vorauswahl nach erwarteter Zufriedenheit erfolgt.
(3) Mitwirkungs- und Verantwortungsklausel. In Bezug auf die Bewertungsanfragen schuldet powerhandwerk die Bereitstellung des Werkzeugs, der vorbereiteten Vorlagen und der vereinbarten Erinnerung. Mit der nachweislichen, vollständigen Bereitstellung dieser Vorleistungen hat powerhandwerk seine insoweit geschuldete Leistung erbracht. Die Beweislast für die vollständige Bereitstellung von Werkzeug, Vorlagen und Erinnerung trägt powerhandwerk.
Der Versand der Bewertungsanfragen an die eigenen Kunden ist demgegenüber eine Obliegenheit des Kunden. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit trotz vollständiger Bereitstellung der Vorleistungen durch powerhandwerk nicht nach, verlängern sich die hierauf bezogenen Leistungs- und Reaktionsfristen entsprechend; eine Minderung oder ein Sonderkündigungsrecht (§ 11) kann der Kunde insoweit nicht geltend machen, soweit die Nichterreichung des Leistungserfolgs auf der unterbliebenen Mitwirkung des Kunden beruht. Der Kunde kann das Leistungsversprechen nicht durch eigene Untätigkeit scheitern lassen.
(4) Die von powerhandwerk bereitgestellten Vorlagentexte enthalten eine neutrale Bitte um eine ehrliche Bewertung. Sie enthalten keine Sterne-Vorgabe, keinen Anreiz und kein Mengen- oder Erfolgsversprechen.
§ 10 Leistungsabgrenzungen
(1) Kein Bewertungs-Löschservice. powerhandwerk übernimmt weder die Löschung noch die Beauftragung der Löschung von Google-Bewertungen im Namen des Kunden. Enthalten sind ausschließlich: die Erkennung auffälliger oder prüfwürdiger Bewertungen, eine Anleitung zur Selbsthilfe sowie auf Wunsch des Kunden die Vermittlung eines Direktmandats an eine Partnerkanzlei. powerhandwerk nimmt dabei keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls vor, sondern stellt lediglich die tatsächliche Auffälligkeit fest und den Kontakt her. Die Vermittlung erfolgt unentgeltlich; powerhandwerk erhält von der Kanzlei keine Erfolgs-, Zuführungs- oder sonstige Provision. Die Beauftragung und die Vergütung der Kanzlei sind Sache des Kunden im unmittelbaren Mandatsverhältnis; die Auswahl der Kanzlei steht dem Kunden frei.
(2) Keine Tatsachenbehauptung "Fake-Bewertung". In Berichten und in der internen Kommunikation wird eine Bewertung nicht als "Fake" oder "gefälscht" bezeichnet, sondern ausschließlich als "auffällig" oder "prüfwürdig" eingeordnet. Öffentliche Antworten auf eingehende Bewertungen, die powerhandwerk im Namen des Kunden verfasst, werden sachlich formuliert. Eine öffentliche Behauptung, eine Bewertung sei gefälscht oder stamme nicht von einem echten Kunden, erfolgt nicht; eine etwaige Einordnung als auffällig oder prüfwürdig bleibt der internen Information des Kunden vorbehalten.
(3) Keine incentivierten Bewertungen, kein Review-Gating. Bewertungsanfragen werden nicht mit Anreizen verbunden und nicht auf voraussichtlich zufriedene Kunden beschränkt. Beides verstößt gegen die Richtlinien von Google und ist wettbewerbsrechtlich unzulässig.
(4) Keine Keyword-Manipulation im Firmennamen. In das Google-Unternehmensprofil wird ausschließlich der echte Firmenname des Kunden eingetragen. Keyword-Zusätze im Firmennamen verstoßen gegen die Namensrichtlinie von Google und werden nicht vorgenommen.
(5) Profil bleibt Eigentum des Kunden. Das Google-Unternehmensprofil bleibt Eigentum des Kunden. Der Inhaber-Zugang verbleibt beim Kunden; powerhandwerk arbeitet als Manager. Bei Vertragsende verliert powerhandwerk den Zugriff; der Kunde behält das Profil und alle Inhalte.
§ 11 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Sonderkündigungsrecht
(1) Je nach gewähltem Vertragsmodell hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) oder vierundzwanzig (24) Monaten, gerechnet ab Vertragsbeginn.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch, um die Dauer der Erstlaufzeit (bei zwölf Monaten Erstlaufzeit also um zwölf Monate und bei vierundzwanzig Monaten Erstlaufzeit um vierundzwanzig Monate), wenn er nicht zuvor unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit dieser Frist ordentlich kündbar.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(5) Sonderkündigungsrecht bei Nichtleistung. Der Kunde kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn powerhandwerk die im Leistungsschein (Anlage 1) ausdrücklich als Mindest-Deliverables je Paket definierten Leistungen über drei (3) aufeinanderfolgende Monate nicht erbracht hat. Maßgeblich ist die im Leistungsschein geführte abschließende Aufstellung der Mindest-Deliverables. Dieses Recht besteht nicht, soweit die Nichtleistung auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruht (§ 8, § 9).
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 12 Haftung
(1) powerhandwerk haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von powerhandwerk, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von einer von powerhandwerk übernommenen Garantie umfasst sind, und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Zudem haftet powerhandwerk unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet powerhandwerk nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit bei unwesentlichen Nebenpflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Reaktions- und Bearbeitungsfristen sind Reaktionszusagen ohne Vertragsstrafe (§ 2 Absatz 3). Eine Fristüberschreitung löst keine verschuldensunabhängige Haftung und keine Vertragsstrafe aus.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von powerhandwerk.
§ 13 Gewährleistung
(1) Auf die laufenden Dienstleistungen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts Anwendung; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet (§ 2 Absatz 2).
(2) Der Wegfall oder die Änderung einer Plattform-Funktion, die powerhandwerk nicht zu vertreten hat, stellt keinen Mangel dar (§ 2 Absatz 4).
§ 14 Einsatz von Erfüllungsgehilfen
powerhandwerk ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. powerhandwerk bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung. Soweit hierbei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten die Regelungen des AVV (Anlage 2); die dortige Liste der Unter-Auftragsverarbeiter (Anlage 2b) ist maßgeblich.
§ 15 Datenschutz
(1) Soweit powerhandwerk im Rahmen der laufenden Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV, Anlage 2 nebst Anlagen 2a und 2b). Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher, powerhandwerk ist Auftragsverarbeiter.
(2) Für den Versand der Bewertungsanfragen ist der Kunde eigenständig Verantwortlicher (§ 9 Absatz 2); dieser Vorgang ist nicht Gegenstand des AVV der laufenden GBP-Leistung.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von powerhandwerk in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 16 Sonderbestimmungen für Einmalgeschäfte
Soweit in diesen Sonderbestimmungen für Einmalgeschäfte Regelungen getroffen werden, die von den anderen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen diese Sonderbestimmungen vor. Soweit diese Sonderbestimmungen keine abweichenden Regelungen für Einmalgeschäfte enthalten, gelten die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen auch für die nachfolgenden Einmalgeschäfte.
(1) Prüfbericht
(a) Der Prüfbericht, welcher auch Teil der Pakete nach § 4 ist, kann auch ohne bestehendes Abo als Einmalgeschäft für 99 EUR netto über die Website von powerhandwerk gebucht werden.
(b) Der Vertrag kommt zustande durch die Online-Bestellung auf der Website von powerhandwerk. Der Zahlungsbetrag ist sofort fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe direkt bei der Online-Bestellung abgewickelt. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch.
(c) Soweit der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung des Prüfberichts ein monatliches Paket nach § 4 bei powerhandwerk abschließt, wird der Preis des Einmalgeschäfts in Höhe von 99 EUR, auf die monatlichen Paketkosten angerechnet.
(2) Websites
(a) Vertragstyp und Leistungsumfang (Werkerfolg). Websites sind nicht Bestandteil der Pakete nach § 4, sondern ein eigenständiges Einmalgeschäft (Werkvertrag). Es gelten folgende Pauschalpreise: Landingpage (eine Seite) 890 EUR und Website (vier Seiten) 1.490 EUR, jeweils netto. Der gewählte Pauschalpreis ist zu 100 % fällig bei Auftragserteilung. Der geschuldete Werkerfolg ist auf folgenden Leistungskatalog beschränkt (abschließend):
- die vereinbarte Seitenzahl (Landingpage: eine Seite; Website: vier Seiten);
- individuelles, für mobile Endgeräte optimiertes Design (responsive Darstellung);
- Texte auf Grundlage des mit dem Kunden geführten Briefings; vom Kunden bereitgestellte Fotos, ergänzt um lizenzierte Bilder;
- Einbindung der Kontaktwege des Kunden (Anruf, WhatsApp, E-Mail bzw. Kontaktformular);
- Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf auf Basis der Angaben des Kunden; die inhaltliche Prüfung und Freigabe obliegt dem Kunden, eine Rechtsberatung ist nicht geschuldet;
- Verknüpfung mit dem Google-Unternehmensprofil des Kunden, soweit vorhanden;
- SSL-Verschlüsselung und technisch übliche Ladezeit-Optimierung;
- zwei Korrekturrunden vor der Abnahme; weitere Änderungswünsche sind Mehrumfang.
Jeder Mehrumfang (insbesondere weitere Seiten, Webshop, Buchungssystem, Mehrsprachigkeit, Sonderfunktionen, zusätzliche Korrekturrunden) wird ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots beauftragt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Website (insbesondere Platzierungen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze) ist nicht geschuldet; § 2 Absatz 2 gilt entsprechend.
(b) Abnahme und Abnahmefiktion. powerhandwerk zeigt dem Kunden die Fertigstellung der Website in Textform an (Fertigstellungsanzeige) und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Kunde erklärt die Abnahme in Textform. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich hingewiesen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Website produktiv in Gebrauch nimmt (insbesondere Freigabe der Live-Schaltung unter seiner Domain). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
(c) Nacherfüllung vor weiteren Rechten. Bei Mängeln des Werks hat der Kunde powerhandwerk zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben; powerhandwerk kann die Nacherfüllung zweimal versuchen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, verweigert wird oder unzumutbar ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte (insbesondere Minderung oder Rücktritt) zu. Die Regelungen zum Schadensersatz in § 12 und in lit. (g) bleiben unberührt.
(d) Domain. Die Domain gehört in jedem Fall dem Kunden und wird auf ihn registriert.
(e) Eigentum an der Website. Die erstellte Website geht mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Pauschale in das Eigentum des Kunden über; powerhandwerk überträgt sie ihm in übernehmbarer Form samt der zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte. Bis zur vollständigen Zahlung steht die Website unter Eigentumsvorbehalt von powerhandwerk.
(f) Hosting und Betrieb. Hosting, SSL-Zertifikat und technische Wartung sind inklusive, solange der Kunde ein monatliches powerhandwerk-Paket nach § 4 betreibt. Ohne monatliches Paket sind diese Leistungen nur für 12 Monate inklusive. Nach den 12 Monaten nach Fertigstellung der Website kann die Website wahlweise vom Kunden ohne weitere Kosten selbst betrieben oder von powerhandwerk für 19 € pro Monat weiter betrieben werden.
(g) Gewährleistung und Haftungsbegrenzung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht ein Fall des § 12 Absatz 1 vorliegt oder powerhandwerk den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Gewährleistungsfrist läuft ab Abnahme und ist vom Zeitpunkt des Eigentumsübergangs unabhängig; die Mängelrechte bestehen auch während des Eigentumsvorbehalts. Für das Einmalgeschäft nach diesem Absatz ist die Haftung von powerhandwerk für einfach fahrlässig verursachte Schäden der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Pauschalvergütung begrenzt; diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des § 12 Absatz 1 (u. a. Leben, Körper, Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Garantie, Produkthaftung) und nicht, soweit der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Einzelfall höher ist als die Pauschalvergütung.
§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der KETESO GmbH. powerhandwerk ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Rechtserhebliche mündliche Individualabreden, die nach Vertragsschluss getroffen werden, haben jedoch Vorrang vor dieser Klausel.
(4) Erhaltungsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen sowie zur Ausfüllung etwaiger Regelungslücken treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Absatz 2 BGB).
Anlagenverzeichnis
- Anlage 1 Leistungsschein / Onboarding-Dokument (Dokument PH-LS): als PDF herunterladen (PH-LS v2.2)
- Anlage 2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO: als PDF herunterladen (PH-AVV v2.1)
- Anlage 2a Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM, Dokument PH-TOM): als PDF herunterladen (PH-TOM v1.1)
- Anlage 2b Liste der Unter-Auftragsverarbeiter (Dokument PH-SUB): als PDF herunterladen (PH-SUB v1.1)
- Anlage 3 Vollmacht/Berechtigung zur GBP-Verwaltung (Dokument PH-VM): als PDF herunterladen (PH-VM v2.0)